Alle Beiträge von Anita Villnow

Wichtige Information zur neuen Corona-Verordnung

Bitte beachten Sie, dass mit der Corona-Verordnung der Landesregierung Baden-Württemberg vom 3. Dezember und Anpassung am 5. Dezember jetzt folgende Voraussetzungen für einen Besuch in unserem Haus gelten:

  • 2G, wenn bei abgeschlossener Grundimmunisierung (also vollständig geimpft oder genesen) seit der letzten Impfung bzw. der Infektion nicht mehr als sechs Monate vergangen sind.
  • 2G+, wenn das Vorgenannte mehr als sechs Monate zurückliegt. Dann ist zusätzlich der Nachweis eines tagesaktuellen negativen Schnelltest erforderlich, der von einer offiziellen Teststelle durchgeführt wurde (kein Selbsttest!).